Kurz gesagt: nein. Es ist nicht zwingend erforderlich, Ihre neu eingerichtete Videoplattform bei einer (Regierungs-)Behörde zu registrieren, aber es ist möglich. Wenn Sie der Eigentümer der Inhalte auf der Videoplattform sind, besitzen Sie automatisch das Urheberrecht an diesen Inhalten. Das bedeutet, dass es Dritten nicht gestattet ist, Ihre Inhalte von Ihrer Videoplattform zu entfernen und sie auf ihren eigenen Plattformen weiterzugeben.
Wenn Sie eine Videoplattform mit der TradeCast-Technologie betreiben, bleiben Sie der alleinige Eigentümer der Inhalte dieser Videoplattform. Wenn Sie daran interessiert sind, Ihre Videoplattform bei den Behörden oder einer anderen Organisation zu registrieren, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer örtlichen Handelskammer zu informieren, um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten.